Honorar und Prozedere
Gesetzlich Versicherte
Aktuell kann ich gesetzliche Versicherte ausschließlich im Rahmen meiner Weiterbildung am Alfred-Adler-Institut Aachen–Köln und im Verfahren der Psychoanalyse behandeln. Da dies einige Besonderheiten mit sich bringt (beispielsweise der Erstsichtung in der Institutsambulanz durch die Institutsleiterinnen etc.), ist es ratsam die Modalitäten vorab telefonisch zu besprechen.
Das Honorar für Selbstzahler beträgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) pro Sitzung 140,76 Euro.
Selbstzahler
Privat und Beihilfe
Als Privatpatient:in haben Sie in der Regel Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Für Einzelpsychotherapiesitzungen in meiner Praxis rechne ich nach dem 3,5-fachen Satz der GOÄ ab. Das Honorar pro Sitzung beträgt daher 140,76 € und jede Sitzung dauert 50 Minuten.
Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Einige Tarife übernehmen erste probatorische Sitzungen ohne Antrag, bei anderen ist bereits vor Beginn eine Beantragung notwendig.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Bedingungen und dem Umfang der Kostenübernahme.
Für Beihilfeberechtigte gelten besondere Regelungen, die eine Kombination aus Beihilfe und privater Versicherung betreffen.