Honorar und Prozedere
Gesetzlich Versicherte
Zunächst finden ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) statt, das dazu dient, festzustellen, ob eine krankheitswertige Störung im Sinne der Psychotherapierichtlinien vorliegt und ob eine Psychotherapie generell die geeignete Behandlungsform für dieses Krankheitsbild ist.
Im Anschluss können bis zu 4 probatorische Sitzungen vereinbart werden, um herauszufinden, ob die therapeutische Passung zwischen uns stimmt.
Wenn wir nach dieser Phase gemeinsam zu der Einschätzung gelangen, dass wir eine Behandlung miteinander starten möchten, wird im nächsten Schritt der entsprechende Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach einem entsprechenden Antrag und dessen Genehmigung. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüft ein unabhängiger Gutachter anhand eines von mir vollständig anonymisierten Berichts, ob die vorliegende Problematik eine Erkrankung im Sinne der Psychotherapierichtlinien darstellt und die beantragte Therapieform für eine erfolgversprechende Behandlung geeignet ist. Nach der Genehmigung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Das Honorar für Selbstzahler beträgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) pro Sitzung 140,76 Euro.
Selbstzahler
Privat und Beihilfe
Als Privatpatient:in haben Sie in der Regel Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Das Honorar pro Sitzung beträgt 154,17 € (GOÄ Ziffern 861 mit 3,0-fachem Satz und Ziffer A801 mit 2,3-fachem Satzund) jede Sitzung dauert 50 Minuten. Zu Beginn des Erstgesprächs wird dies in einer Honorarvereinbarung festgelegt.
Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Einige Tarife übernehmen erste probatorische Sitzungen ohne Antrag, bei anderen ist bereits vor Beginn eine Beantragung notwendig.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den konkreten Bedingungen und dem Umfang der Kostenübernahme.
Für Beihilfeberechtigte gelten besondere Regelungen, die eine Kombination aus Beihilfe und privater Versicherung betreffen.